Hausordnung

1. Allgemeines

Budget Fitness ist ein Fitness Center Typ Selbstbedienung, 365 Tage 24 Std. geöffnet. In dringenden Fällen wie Renovationen oder bei Ereignissen höherer Gewalt (Wasserschäden, Feuer, Stromausfall und dergleichen) kann das Center geschlossen werden.  Die Zutrittsregelung erfolgt über eine Chipkarte.

2. Zutrittsrecht

Die Chipkarte und somit der Zutritt ist persönlich und nicht übertragbar. Bei Missbrauch (Karte wird übergeben oder dritt Personen den Zuritt zum Center gewährt) wird die Karte gesperrt. Die Chipkarte kostet CHF 20.00 und ist eine Kaufkarte. Rückgabe zur Entsorgung möglich, Kaufpreisrückerstattung ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder Zerstörung muss eine neue Karte für den regulären Preis bei der Centerleitung erworben werden. Der Zugang ist ausschliesslich für das Training bestimmt und darf in keinem Fall aus anderen Gründen verwendet werden.  Die Benutzung der Infrastruktur ist nur mit gültiger Mitgliedschaft erlaubt. Benutzen der Anlage unter Einfluss von Drogen und Alkohol ist nicht erlaubt. Im Fall der Nichteinhaltung dieser Verordnung wird die Mitgliedschaft sofort und ohne Rückerstattung des Restguthabens gesperrt. Jugendliche unter 14 Jahren haben keinen Zutritt zum Center, auch nicht als Zuschauer oder in Begleitung eines Erwachsenen.

3. Hygiene, Verhalten und Nutzung der Fitnessanlage

Aus hygienischen Gründen ist es nicht gestattet mit Strassen- und Outdoor-Schuhen zu trainieren. Aus Rücksicht gegenüber anderen Benutzern bitte vor jedem Training duschen und ein Deo benutzen. Körpergeruch wird nicht toleriert. Nur mit Shirt trainieren. Taschen und Kleider müssen im Garderobenbereich deponiert werden. Es ist untersagt, Ihre persönlichen Sachen zwischen den Trainingstagen in der Garderobe liegen zulassen. In einem solchen Fall wird der Garderobenkasten, wenn vorhanden, geöffnet und der Inhalt eingezogen. Es sind nur geschlossene Kunststoff-Getränkeflaschen in der Fitnessanlage gestattet. Es ist nicht erlaubt im Center zu rauchen sowie Lebensmittel zu konsumieren. Jeder Nutzer des Centers respektiert die anderen Gäste (Geräte besetzen, telefonieren etc.). Duschmöglichkeiten sowie Umkleidekabinen sind in jedem Center vorhanden. Bitte benutzen sie zum Umziehen die Garderobe. Im Budget Fitness ist ein Frotteetuch beim Benützen der Fitnessgeräte aus hygienischen Gründen Pflicht. Nach der Benutzung der Ausdauergeräte ist jede Person verpflichtet, diese mit Desinfektionsmittel, welche immer zur Verfügung stehen, zu reinigen. Um andere Trainierende nicht zu stören, bitten wir das Mobiltelefon auf „stumm“ einzustellen.

4. Sorgfältiger Umgang mit den Geräten

Wir bitten Sie, zur gesamten Ausrüstung der Fitness Anlage bedingungslos Sorge zu tragen. Benutztes Equipment muss wieder an den vorgesehenen Ort versorgt werden.

Folgendes kann zu einer Sperrung der Mitgliedschaft führen:

  • Wer vorsätzliche Schäden verursacht. Umfasst das gesamte Center.
  • Dritten das Training ermöglicht, obwohl diese Person kein zahlender Kunde von BUDGET-Fitness ist.

Unabsichtliche Schäden bitte sofort dem Centerleiter melden. Jedermann verpflichtet sich persönlich, alle Ausgaben und Kosten im Zusammenhang mit Sachschäden zu übernehmen (persönliche Haftpflicht).

5. Verantwortung

Die Vitamare GmbH übernimmt keine Verantwortung für Unfälle oder Verletzungen, die aus der Nutzung der Fitnessanlage entstehen können. Ebenso übernimmt sie keine Haftung für Diebstähle. Die Fitness Anlage hat zu Ihrer Sicherheit eine Videoüberwachung. Personen, welche keine Trainingskenntnisse haben, sollen sich bei der Centerleitung melden. Die Betreuungszeiten sind unter www.budget-fitness.ch ersichtlich.

6. Time Stopp

Das Nichtbenutzen der Anlagen von BUDGET-Fitness berechtigt nicht zu Reduktionen oder Rückforderungen der Mitgliedschaftsgebühr.

Unter folgenden Umständen werden Time Stopps gewährt:

  • Krankheit/Unfall welche länger als 4 Wochen dauern, dies muss mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden. Gesamte Ausfallzeit wird verlängert.
  • Militärdienst welcher länger als 4 Wochen dauert, dieser muss mit dem Marschbefehl oder Dienstbüchlein bestätigt werden. Gesamte Ausfallzeit wird verlängert.
  • Ferien über 4 Wochen können geltend gemacht werden, diese müssen jedoch vollumfänglich mit Reisedokumenten, Flugtickets oder dergleichen bestätigt werden. 4 Wochen werden abgezogen der Rest wird verlängert.